Wie lange gibt der Hersteller Garantieleistung auf Nosiboo-Produkte?
Der Hersteller bietet für jedes elektrisches Nosiboo Gerät 2 Jahre (24 Monate) Garantie. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Übergabe des Produkts an den Verbraucher oder, wenn die Installation durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten vorgenommen wird, mit dem Datum der Installation.
Mehr Informationen über die bestimmungsgemäße Nutzung unserer Nasensauger gibt es in der Bedienungsanleitung der Packungsbeilage oder auf unserer Webseite. Bitte kontrollieren Sie die Seriennummer Ihres Nosiboo Gerätes, um die zutreffende Dokumentation zu finden: https://de.nosiboo.eu/downloads/
Die Seriennummer finden Sie an der Unterseite des Gerätes. Format der Seriennummer: ZIG / PRO / NO / GOXXXXXXXXXX.
Vermutlich ist mein Nasensauger defekt. Er funktioniert anders als bis jetzt. Was sollte ich tun?
Bitte lesen Sie die Kapitel „Fehlerbehebung” und „Was tun bei einem defekten Gerät?” in der Bedienungsanleitung. Falls der Fehler erfolgreich behoben wurde, benutzen Sie den Nosiboo ruhig weiter.
Falls der Fehler bei bestimmungsgemäßer Nutzung langfristig vorliegt, können Sie von der Garantierecht Gebrauch machen.
Falls die Garantiefrist abgelaufen ist, oder das Gerät nicht bestimmungsgemäß benutzt wurde, erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag nach eingehender Prüfung des defekten Gerätes.
Ich habe das Gerät bestimmungsgemäß benutzt und anhand der Bedienungsanleitung überprüft. Trotzdem vermute ich einen Defekt, weil es anders funktioniert als bis jetzt. Was sollte ich tun?
In diesem Fall sollten Sie das Unternehmen aufsuchen, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Sie sollten die Rechnung oder den Garantischein unbedingt bei sich haben.
Kann ich mein defektes Gerät direkt in das Fachservice von Nosiboo schicken?
Sie können selbstverständlich vom Garantierecht Gebrauch machen, indem Sie das defekte Gerät uns zuschicken. Klicken Sie hier, um uns zu kontaktieren. Unsere Mitarbeiter werden Sie schnellstmöglich beraten.
Mein Nosiboo ist defekt. Was fällt unter die gesetzliche Garantiepflicht und was nicht? Wer muss die Versandkosten übernehmen?
Technische Probleme lassen sich aus der Distanz kaum überprüfen. Daher lohnt es sich, das Gerät einzuschicken. Wurde der Kauf innerhalb von 24 Monaten getätigt, werden die Versandkosten vom Händler oder vom Hersteller übernommen. Wenn die Garantie abgelaufen ist, sind Sie für die Versandkosten verantwortlich.
Ich habe den Nosiboo im Fachhandel gekauft:
Falls das Gerät im Fachhandel gekauft wurde, können Sie mit der Reklamation direkt zum Händler gehen. Er wird den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend vorgehen.
Ich habe mein Gerät im Hersteller-Webshop von Nosiboo gekauft:Wenn Sie das Gerät im Nosiboo-Webshop gekauft haben, füllen Sie bitte unser Formular aus, welches Sie über den untenstehenden Link aufrufen können.
Klicken Sie hier, um uns zu kontaktieren.
Wie lange dauert die Reparatur?
Von der Einsendung des Gerätes an das Servicecenter bis zur Auslieferung beim Kunden dauert der Serviceprozess 1-4 Wochen.
Gibt es eine Garantie auf das reparierte Gerät oder dessen Ersatzteile?
Ja, wir gewähren auf die reparierten Einzelteile oder die Ersatzteile bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine Garantie von 12 Monaten. Diese Garantie gilt nicht auf die Verschleißteile! (Solche Bestandteile sind z.B. der Colibri- oder Penguin-Kopf, dessen Endstück, Filterteile der elektrischen Geräte, der Schlauch und der Verbindungsteil des Nosiboo Pro/Pro2.)
Wann muss man auf die Garantie verzichten?
Die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Defekt auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: nichtbestimmungsgemäße oder industrielle, übermäßige Nutzung, unbefugtes Öffnen, unbefugte Wartung oder Umbau des Gerätes (nachweisbar durch das Nosiboo Fachservice), unsachgemäße Aufbewahrung, versäumte Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, Wetterschaden, Schaden verbunden mit externen Faktoren, wie z.B. Verunreinigungen, Flüssigkeiten und Nasensekret im Motorraum, Stromschwankungen, im Fall von höherer Gewalt, oder das Nichteinhalten von Instruktionen der Bedienungsanleitung.
Die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die für die Produktidentifikation notwendigen Herstellerzeichen, Seriennummern, Etiketten und Aufschriften unleserlich, beschädigt, verschmiert oder abgerissen sind. Bei unbefugter Änderung, Löschung, beim Eintragen von falschen Angaben verlieren sowohl der Garantieschein als auch die gesetzliche Garantie ihre Gültigkeiten.